Foodgeheimnisse: Konfitüren, Marmeladen & Gelees

Foodgeheimnisse: Konfitüren, Marmeladen & Gelees

Konfitüren, Marmeladen & Gelees

Frühstücksfans kennen sie - die köstlichen Konfitüren, fruchtigen Marmeladen, geschmackvolle Gelees und feinen Fruchtaufstriche aus der Genuss-Manufaktur L.W.C. Michelsen. Sie alle haben ein gemeinsames Geheimnis: kostbare Inhaltsstoffe aus sommerfrischen Früchten, die bei der schonenden Verarbeitung erhalten bleiben. „Umgangssprachlich werden die meisten süßen Brotaufstriche als Marmelade bezeichnet“, weiß Jan Erik Peters, einer der beiden Geschäftsführer von L.W.C. Michelsen. „Meistens handelt es sich jedoch um Konfitüre.“

Dass die Konfitüren, Gelees und Marmeladen aus dem Hause L.W.C. Michelsen seit Jahrzehnten ungebrochen beliebt sind, freut Jan Erik Peters: „Die Qualitätsstandards für unser Konfitüren-Sortiment sind sehr hoch. Allerbeste Ingredienzien, großes Know-how, sorgfältige Verarbeitung und besondere Rezepte sind die Zutaten für Produkte in Premiumqualität. Mit unseren fruchtigen Köstlichkeiten erfüllen wir den hohen Genussanspruch unserer Kundinnen und Kunden.“ 

Konfitüren & Co.: Ausgesprochen lecker

Standards, durch die die Genuss-Manufaktur L.W.C. Michelsen schon seit vielen Jahrzehnten zu einem renommierten Anbieter von Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Fruchtaufstrichen avancierte. Die hochwertigen fruchtigen Aufstriche werden aus besten Früchten schonend unter Vakuum bei 60 bis 70 Grad eingekocht. Vitamine, Farbe und Geschmack bleiben somit erhalten. Erst unmittelbar vor dem Abfüllprozess werden die Produkte für kurz höher erhitzt und damit haltbar gemacht. Wenige Minuten nach dem Abfüllen werden sie auf circa 50 Grad heruntergekühlt. Hitzebedingte Produktschädigungen werden durch dieses Verfahren vermieden. „Tradition und Innovation gehen in unserer familiengeführten Manufaktur Hand in Hand,“ sagt Jan Erik Peters, "Der volle Geschmack steht dabei immer im Mittelpunkt."

Fruchtige Verführer zum Genießen

Sehr großen Wert legt L.W.C. Michelsen auf den sorgfältigen Früchteeinkauf. Doch auch alle weiteren Zutaten werden mit Sorgfalt ausgewählt. „Alle Bestandteile unserer Marmeladen, Konfitüren und Gelees sind Naturprodukte“, erklärt Jan Erik Peters. Zum Gelieren wird Pektin wird aus Apfel- oder Citrustrester hergestellt. Die Früchte wachsen teilweise wild oder werden unter bekannten Bedingungen kultiviert.

„Unser Konfitüren-Sortiment überzeugt übrigens nicht nur beim Frühstück“, weiß Jan Erik Peters. „Die fruchtigen Köstlichkeiten sind wunderbare Allrounder in der Küche - von herzhaft bis süß.“

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Konfitüre und Konfitüre Extra

Konfitüre besteht aus einer oder mehreren Fruchtsorten. Dabei wird zwischen Konfitüre und Konfitüre Extra unterschieden. Bei Konfitüre Extra muss der Fruchtanteil bei mindestens 45 Prozent liegen, bei Konfitüre bei 35 Prozent. Ausnahmen gibt es bei bestimmten Fruchtsorten wie Hagebutten, Johannisbeeren oder Sanddorn. Sie schmecken sehr intensiv, ein Fruchtgehalt von 35 Prozent ist für Konfitüre Extra daher ausreichend. Mit der deutschen Konfitürenverordnung wird der Zuckergehalt geregelt. Bei einer Konfitüre Extra beträgt der Gesamtzuckergehalt mehr als 55 Gramm je 100 Gramm. Der Gesamtzuckergehalt setzt sich übrigens aus den zugesetzten Süßungsmitteln (Zucker, Glukose etc.) und dem Fruchtzucker zusammen.

Gelee und Gelee Extra

Gelee (gelare: zum Erstarren bringen) wird nicht aus ganzen Früchten, sondern aus Fruchtsaft oder Fruchtsaftkonzentrat hergestellt. Die Bezeichnung Gelee Extra darf nur vergeben werden, werden mindestens 45 Prozent Fruchtsaft oder 35 Prozent Frucht eingekocht. Ausnahmen gelten für intensivere Früchte wie Johannisbeeren, Hagebutten oder Quitten. Gemäß Konfitürenverordnung muss der Gesamtzuckergehalt bei Gelee mehr als 55 Gramm je 100 Gramm betragen. Der Gesamtzuckergehalt setzt sich wie bei den Konfitüren aus dem zugesetzten Süßungsmitteln (Zucker, Glukose usw.) und dem Fruchtzucker zusammen.

Marmelade

Laut EU-Definition dürfen als Marmelade ausschließlich Brotaufstriche aus Zitrusfrüchten bezeichnet werden. Für eine Marmelade müssen mindestens 20 Prozent Zitrusfrüchte verwendet werden, davon mindestens 7,5 Prozent Fruchtfleisch.

Fruchtaufstrich

Fruchtaufstrich ist ein süßer Brotaufstrich aus eingekochten Früchten, der nicht in eine der vorher genannten Kategorien oder unter die Konfitürenverordnung fällt. Im Unterschied zu Konfitüre, Gelee und Marmelade sind der eingesetzte Zucker- und Fruchtgehalt nicht gesetzlich vorgeschrieben. Oft wird der Fruchtaufstrich mit höherem Fruchtgehalt und einem niedrigeren Zuckergehalt angeboten.

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